Kesselkogel (3004m) - Klettersteig über die Ostflanke

Berggruppe:
Rosengartengruppe

Ausgangspunkt:
Gardeccia; hierher mit Kleinbus von Pera di Fassa

Schwierigkeit:
A/B (leicht - mäßig schwierig)

Höhendifferenz:
ab Gardeccia 1050 Hm

Gehzeiten:
Gardeccia - Vajolethütte - Grasleitenpaß: 2 Std.
Grasleitenpaß - Antermoja-Paß - Einstieg: 0,75 Std.
Einstieg - Gipfel: 1,5 Std.
Abstieg über Westflanke: 2,5 Std.
Abstieg wie Anstieg: 3 Std.

Anmerkungen:
Leichter, aber teilweise luftiger Klettersteig auf den einzigen Dreitausender im Rosengarten. Landschaftlich großartig mit einer tollen Aussicht, aber leider sehr häufig überlaufen. Für den Gipfelgrat ist gute Trittsicherheit und Schwindelfreiheit unabdingbar!
Bei der Überschreitung des Kesselkogels wird diese Route meistens im Abstieg begangen, nach einem Aufstieg über den Klettersteig der Westflanke.

Beschreibung:
Von Gardeccia (1949m) auf dem breiten Fahrweg (Markierung 546) mäßig steil zur Vajolethütte (2243m) und auf Weg 584 am Fuß der Vajolettürme weiter zum Grasleitenpaß mit der kleinen, neuen Schutzhütte (2601m). Nun nach Wegweiser weiterhin mit Markierung Nr. 584 über eine sehr steile Schutthalde hinauf zum Antermoja-Paß (2770m). Wenige Minuten Abstieg auf dem Hauptweg in Richtung Antermojahütte, dann nach links auf einen schmalen Steig abzweigen und auf diesem zum Beginn der ersten Sicherungen.
Gesicherte, ansteigende Querung am Vorbau des Kesselkogels in eine Rinne, diese hinauf und über leichte Felsen in gerölliges Gehgelände. In Kehren zu einer Scharte und weiter zum eigentlichen Gipfelaufbau.
An Drahtseilen und über zwei kurze Eisenleitern hinauf zum breiten Geröllband der Ostflanke. Im Gehgelände, das an Engstellen gesichert ist, ansteigend zu einer Felsstufe, die schließlich empor zum Südgrat führt. Ausgesetzt über den nur kurzen, aber sehr schmalen und nicht gesicherten Grat zum Gipfelkreuz auf dem Kesselkogel (3004m).
Der Abstieg kann entweder über diese Anstiegsroute oder aber über den Klettersteig der Westflanke erfolgen.

(Alle Informationen und Fotos vom 01.09.2009).